Adieu, gelber Schein! Wer sich bei der Arbeit krank meldet, braucht ab dem 1.1.2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform mehr. Künftig wird die AU direkt vom Arzt an die Krankenkassen übermittelt. Über den zentralen Server der gesetzlichen Krankenkassen kann sich der Arbeitgeber die elektronische AU (eAU) einholen. Die Neuerungen gelten nur für gesetzlich Versicherte.
Für den Arbeitnehmer ändert sich sonst nicht viel: Nach wie vor muss er seine Arbeitsstelle unverzüglich über den Krankheitsfall informieren und rechtzeitig einen Arzt aufsuchen, der die eAU erstellt. Wie bisher enthält das Exemplar für den Arbeitgeber keine Angaben über Diagnose oder Befund. Eine Ausführung für die eigenen Unterlagen wird weiterhin auf Papier beim Arzt ausgestellt.
Die Lösung für Unternehmen: Reiner SCT timecard
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Der Abruf der elektronischen AU funktioniert nicht autonom, sondern nur in Verbindung mit timecard Zeiterfassung. Falls Sie Reiner SCT bisher nicht nutzen, lohnt es sich über einen Umstieg nachzudenken: Profitieren Sie von intuitiver und mobil nutzbarer Zeiterfassung mit vielerlei Funktionen und Auswertungsmöglichkeiten! Mehr Informationen unter kutzner-zeiterfassung.com.
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