info@kutzner-beratung.com         04298 46536-0


Dank der Digitalisierung können Kosten gesenkt und der Umsatz erhöht werden. Ein wichtiger Aspekt, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch gerade kleine und mittelständische Unternehmen stellt die Fülle an Möglichkeiten sowie die Umrüstung vor (finanzielle) Herausforderungen. Doch mithilfe des richtigen Förderprogramms können Sie es schaffen!

Nachfolgend möchten wir Ihnen das Beratungsförderprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 vorstellen, in dem wir anerkannter Partner sind. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren Digitalisierungsprojekten in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Change Management, Digitale Prozessberatung, Projektmanagement, Arbeit 4.0 und Anwendungsbeispiele 4.0 mit Rat und Tat zur Seite.


Steckbrief Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

  • Träger: Land Bremen
  • Wer kann gefördert werden? Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bremen oder Bremerhaven
  • Förderumfang: Eine Beratung über dieses Programm wird mit 50% und maximal 5.000€ gefördert
  • Themen: IT-Sicherheitskonzepte, Cloud-Services, Big-Data-Potenziale erkennen, Arbeit 4.0 und viele mehr
  • So geht's:
    1. Beratungsschwerpunkt bestimmen
    2. Berater auswählen
    3. Antrag auf Förderung einreichen
    4. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages, Beratungsauftrag an den Dienstleister erteilen
    5. Im Anschluss an das abgeschlossene Projekt wird der förderfähige Anteil zurückerstattet


Mehr zum Programm erfahren Sie hier und zu unserem Beraterprofil gelangen Sie hier.

Das könnte Sie auch interessieren



Sie wollen sich von der Masse abheben und Ihre Qualität, Nachhaltigkeit und Verantwortung gegenüber Kunden und Investoren demonstrieren? Dann sind Zertifizierungen eine gute Wahl. Welche Vorteile Sie außerdem dadurch gewinnen, welche Bescheinigungen es gibt und wie Sie diese möglichst unkompliziert umsetzen können, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

News



Die Wartung und Reparatur von Industrie-Maschinen ist eine hochkomplexe und nicht ungefährliche Arbeit. Aus diesem Grund müssen in der Regel externe Techniker mit diesen Aufgaben betraut werden, da vor Ort meist das nötige Spezialwissen fehlt. Bis ein Termin zustande kommt, kann es eine Weile dauern und in der Zeit stehen die Maschinen still.

News



Seit Mai 2019 sind Arbeitgeber innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, eine vollständige Zeiterfassung durchzuführen und nicht mehr nur Überstunden zu dokumentieren. Hierdurch sollen die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt werden: Mit einer vollständigen Zeiterfassung ist es leichter nachzuweisen, wenn Arbeitsrechte verletzt werden.

News


Back to Top