Bereits 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau erfassen müssen, bisher fehlte dazu auf Bundesebene jedoch eine Konkretisierung. Das jüngste Urteil vom Bundesarbeitsgericht kommt dem Gesetzgeber nun zuvor und zieht Arbeitgeber ab sofort in die Pflicht, ihren Mitarbeitern ein System für die Erfassung der Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen.
Ende von Home-Office und Vertrauensarbeitszeit?
Die neuesten Entwicklungen bedeuten aber nicht automatisch das Ende von New-Work-Konzepten und flexiblen Arbeitszeiten, die gerade durch die Corona-Pandemie immer häufiger auch in der Praxis umgesetzt werden. Denn Vertrauensarbeitszeit bedeutet nicht, dass die Mitarbeiter an keine Arbeitszeit gebunden sind; der Arbeitgeber verzichtet bei diesem Modell lediglich auf die Kontrolle. Solange die tatsächlichen Zeiten genau erfasst werden, steht dem mobilen und flexiblen Arbeiten auch in Zukunft nichts mehr im Wege.
Anforderungen an die Zeiterfassung
Konkrete Beschlüsse vom Bundestag müssen erst erarbeitet werden, jedoch stehen drei Anforderungen an die Zeiterfassung aufgrund des EuGH-Beschlusses bereits fest: Sie soll objektiv, zugänglich und zuverlässig sein. Das System soll also die Arbeitszeiten, Überstunden, Pausen und Ruhezeiten zwischen einzelnen Arbeitstagen genau protokollieren. Es muss dabei für alle Arbeitnehmer einsehbar und für andere fälschungssicher sein.
Die Lösung: Reiner SCT
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