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Es ist beschlossen: Ab dem 02. Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz. Demnach sollen Mitarbeiter die Chance haben, Missstände anzuzeigen, ohne Benachteiligungen wie eine Abmahnung oder Kündigung fürchten zu müssen.


Wer muss das Gesetz umsetzen?

  • Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern
  • Es drohen Bußgelder bis zu 20.000€, jedoch erst ab dem 1. Dezember 2023
  • Bei 50 bis 249 Mitarbeitern muss ein Meldesystem erst zum 17. Dezember 2023 eingerichtet werden, größere Unternehmen sind sofort zur Umsetzung verpflichtet
  • bestimmte Branchen müssen die Neuerungen unabhängig von der Mitarbeiteranzahl umsetzen, zum Beispiel im Finanzdienstleistungsbereich. Diese sind in § 12 Absatz 3 HinSchG aufgelistet

Wie müssen die Regelungen umgesetzt werden?

Meldekanäle müssen in schriftlicher oder mündlicher Form eingerichtet werden, auf Wunsch auch persönlich. Die Identität des Meldenden muss dabei unbedingt geschützt werden. Die Beschwerden müssen innerhalb von 7 Tagen von internen Beauftragten entgegen genommen und nach spätestens 3 Monaten entsprechend behandelt werden. Welche Folgemaßnahmen ergriffen werden, ist nicht klar definiert und sollte von Fall zu Fall abgewogen werden. Eine Meldung und ergriffene Maßnahmen müssen vertraulich dokumentiert werden. Diese Dokumentation kann 3 Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich zu den internen Anlaufstellen muss der Arbeitgeber auch über externe Meldestellen informieren.

Die neue Regelung verpflichtet nicht zur Anonymität, nur zur Vertraulichkeit. Meldewege können demnach auch mündlich erfolgen. Trotzdem empfehlen wir die Einrichtung einer digitalen Plattform: Mit dieser schaffen Sie nicht nur ein vertrauliches Umfeld, sondern beugen bestenfalls auch Imageschäden und Haftungsansprüchen vor. Außerdem können Sie alle Regularien und Fristen einfach einhalten und Beschwerden verschlüsselt dokumentieren.


Diese Vorteile bietet eine digitale Whistleblower-Plattform:

  • Verschiedene Meldekanäle: Ob Datenschutz, Mobbing oder Sicherheitsverstoß – dank eigens definierter Kanäle haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, ihr Anliegen zu differenzieren und Sie gewinnen einen Überblick über eventuelle Missstände
  • Festgelegte Meldestellen: Vereinfachen Sie die Kommunikation zwischen Mitarbeiter und Empfänger. So kommt die Meldung ohne Umwege direkt bei der passenden Meldestelle an, wie zum Beispiel Geschäftsleitung, Datenschutzbeauftragter oder einer Sicherheitsfirma
  • Garantierte Anonymität: Durch die Nutzung eines Tor Browsers wahrt die Plattform die Identität des Senders und sorgt für maximalen Schutz

Unser Service

Haben Sie noch Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz? Sie wissen nicht so recht, welche Plattform sich anbietet und wie Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und trotzdem DSGVO-konform bleiben? Kein Problem, wir übernehmen den technischen Teil für Sie!

Zu unserem Service gehören die Inhouse-Installation der Plattform und eines Tor Browsers, sowie die individuelle Einrichtung und Konfiguration. Damit Sie das System selbstständig nutzen können, schulen wir außerdem Ihre Mitarbeiter.


Bild: shutterstock.com | 1529929907 | Lightspring

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